Der Kfz-Fahrer, der seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt (sog. Obliegenheiten), kann von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. "Regress" bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner, holt sich das Gezahlte aber ihrem Versicherungsnehmer wieder.
Typische Pflicht- bzw. Obliegenheitsverletzungen, die sehr häufig zu einem solchen Regress führen, sind:
Der Regress der Haftpflichtversicherung ist bei Verletzung einer Obliegenheit auf maximal 5.000 € begrenzt. Nach Ansicht einiger Gerichte soll es statthaft sein, diesen Maximalbetrag zwei Mal zu fordern, wenn zwei Obliegenheiten gleichzeitig verletzt wurden, z. B. bei einem Verkehrsunfall auf Grund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit mit anschließender Flucht des Unfallverursachers vom Unfallort.
...nach dem Unfall:
Holen Sie erst unabhängigen Rat ein! Informieren Sie die Versicherungen erst 2 oder 3 Tage nach dem Unfall!
Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt - in dieser Reihenfolge!