Jemandem, der sich um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug bewirbt, oder jemandem, der noch in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde unter bestimmten Umständen auferlegen, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. In der Regel geschieht dies z. B. in folgenden Fällen:
Die Untersuchung soll den Sinn haben festzustellen, ob der Fahrerlaubnis-Bewerber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.
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