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Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Jemandem, der sich um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug bewirbt, oder jemandem, der noch in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde unter bestimmten Umständen auferlegen, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. In der Regel geschieht dies z. B. in folgenden Fällen:

  • bei mehrmaligen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Alkohol- und Drogenbestimmungen
  • bei erstmaligem Überschreiten der 1,6-‰-Blutalkohol-Grenze
  • bei nachgewiesenem regelmäßigem Cannabiskonsum
  • bei altersbedingter Fahruntauglichkeit
  • bei körperlichen Gebrechen, die nicht durch technische Hilfsmittel ausgeglichen werden können

Die Untersuchung soll den Sinn haben festzustellen, ob der Fahrerlaubnis-Bewerber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.

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