Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz einer Unkostenpauschale in Höhe von (je nach Versicherer und Region) 20 bis 30 €. (Die Gerichte in Berlin sprechen grundsätzlich nur ein Unkostenpauschale in Höhe von 20 € zu.) Hierdurch sollen Ihre Porto-, Telefon- und Fahrtkosten o. ä. abgedeckt werden - unabhängig davon, ob Sie tatsächlich in dieser Höhe entstandenen sind.
Wenn Ihnen höhere Kosten entstanden sind, müssen Sie sie jedoch z. B. durch Quittungen konkret nachweisen.
...nach dem Unfall:
Holen Sie erst unabhängigen Rat ein! Informieren Sie die Versicherungen erst 2 oder 3 Tage nach dem Unfall!
Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt - in dieser Reihenfolge!