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Ersatz einer Unkostenpauschale

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz einer Unkostenpauschale in Höhe von (je nach Versicherer und Region) 20 bis 30 €. (Die Gerichte in Berlin sprechen grundsätzlich nur ein Unkostenpauschale in Höhe von 20 € zu.) Hierdurch sollen Ihre Porto-, Telefon- und Fahrtkosten o. ä. abgedeckt werden - unabhängig davon, ob Sie tatsächlich in dieser Höhe entstandenen sind.

Wenn Ihnen höhere Kosten entstanden sind, müssen Sie sie jedoch z. B. durch Quittungen konkret nachweisen.

 

 

Kamrath & Säverin, Rechtsanwälte

Anschrift:
Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)
Tel: 030-44039523
Fax: 030-44039524
 
Internet:
www.anwalt-berlin.de
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