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Sachverständigenkosten

Die für die Ermittlung des Schadens durch einen Sachverständigen entstehenden Kosten sind genauso zu ersetzen wie der Schaden selbst. Überlassen Sie daher die Auswahl des Gutachters niemals der Versicherung! Einen Gutachter sollten Sie unbedingt beauftragen. Wozu?

VORSICHT! Beachten Sie aber die 800-€-Grenze! Die Gutachter-Kosten werden Ihnen nur dann ersetzt, wenn der Sachschaden höher als ca. 800 € ist. Und wenn nicht? In Bayern soll diese Grenze übrigens nur bei 500 € liegen.

 

 

Kamrath & Säverin, Rechtsanwälte

Anschrift:
Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)
Tel: 030-44039523
Fax: 030-44039524
 
Internet:
www.anwalt-berlin.de
Das Wichtigste... ×

...nach dem Unfall:

Holen Sie erst unabhängigen Rat ein! Informieren Sie die Versicherungen erst 2 oder 3 Tage nach dem Unfall!

Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt - in dieser Reihenfolge!

Auswahlrecht ×

Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Überlassen Sie die Auswahl des Sachverständigen niemals der Versicherung! Selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Sachverständigen den Schaden hat schätzen lassen, haben Sie ein Recht auf Ihren eigenen Gutachter.

Beauftragen Sie den Sachverständigen möglichst schnell, da viele Versicherungen eigene Sachverständige beschäftigen und alles versuchen, das Fahrzeug durch diese Sachverständigen besichtigen zu lassen.

Es kann dann vorkommen, dass diese "versicherungseigenen" Sachverständigen zu einer geringeren Schätzung des Schadens gelangen als freie Sachverständige, wodurch Ihnen unter dem Strich eine schlechtere Reparatur abverlangt werden würde. Seien Sie auch gegenüber einer "gut gemeinten" Empfehlung der Versicherung misstrauisch. Es könnte sein, dass Sie bares Geld verschenken.

Gutachter? ×

Wozu Sie einen Gutachter benötigen?

1. Ein Gutachter wird alle Fragen, die sich um's Geld drehen, zuverlässig und in Ihrem Sinne beantworten. An Ihrem Gutachten kommt die Versicherung nicht mehr vorbei! Ihr Gutachter schätzt die Reparaturkosten und/oder den Wiederbeschaffungswert, also auch Restwert und Zeitwert, sowie die eventuelle Wertminderung, den Nutzungsausfall-Schadensersatz usw.. Er liefert zuverlässig Auskunft über alle Fragen, über die sich die Versicherung sonst ewig mit Ihnen streiten würde.

2. Wenn Sie Ihre Schäden von einem Gutachter schätzen lassen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren gesamten Schaden auf der Basis des Gutachtens abzurechnen. Dies bedeutet z. B., dass Sie die geschätzten Reparaturkosten auch dann ersetzt verlangen können, wenn Sie das Fahrzeug gar nicht reparieren lassen. Auch die Höhe des Nutzungsausfall-Schadensersatzes berechnet sich dann danach, welche Reparaturdauer der Gutachter geschätzt hat, nicht danach, ob oder wie lange das Fahrzeug tatsächlich in der Werkstatt war.

800-€-Grenze ×

Wenn der Sachschaden niedriger als 800 € ist, bleiben Sie auf den Gutachterkosten meistens sitzen! Bei Bagatellschäden (oder wenn Sie im Zweifel sind) empfiehlt es sich daher, statt eines Gutachtens den Kostenvoranschlag einer Kfz-Fachwerkstatt einzuholen.

Die Kosten für einen Kostenvoranschlag werden Ihnen auf jeden Fall ersetzt - selbst dann, wenn Sie sich auf Grund des günstigen Kostenvoranschlags dazu entscheiden, doch noch einen Gutachter zu beauftragen.