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Ersatz der Mietwagenkosten

Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt, dass der Geschädigte es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, so hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der für ein Mietfahrzeug entstehenden Kosten - und zwar für die erforderliche Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung.

Sofern Sie Ersatz der Mietwagenkosten beanspruchen, müssen Sie nachweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. Aber VORSICHT, Falle!

In bestimmten Fällen sollten Sie mit der Anmietung eines Fahrzeugs sehr vorsichtig sein:

  • Wenn Ihr Fahrzzeug zwar beschädigt, aber immer noch fahrbereit ist,  mehr
  • Wenn Sie weniger als 30 km pro Tag fahren,  mehr
  • Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug für mehr als 3 Tage mieten,  mehr
  • Wenn Sie ein Fahrzeug einer höheren oder der gleichen Klasse anmieten,  mehr
  • Wenn Sie sich ein Fahrzeug bei einem Bekannten mieten,  mehr
  • Wenn Sie den Mietwagen vollkaskoversichern  mehr

TIPP:
Die Zeit, für die Sie Ersatz der Mietwagenkosten verlangen können, ist nicht allein die Zeit, in der das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. In der Regel kommt ein Zuschlag für Ihre Überlegungszeit hinzu.

 

 

Kamrath & Säverin, Rechtsanwälte

Anschrift:
Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)
Tel: 030-44039523
Fax: 030-44039524
 
Internet:
www.anwalt-berlin.de
Das Wichtigste... ×

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Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt - in dieser Reihenfolge!

Vorsicht, Falle! ×

Wenn Sie sowohl die Mietwagenkosten geltend machen als auch die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis abrechnen wollen (also nicht auf Grund der tatsächlich entstandenen, sondern auf Grund der geschätzten Reparaturkosten), könnten Sie leicht in eine Falle tappen, die Ihnen die Versicherung zu stellen versuchen könnte:

Einerseits müssen Sie für den Mietwagenkosten-Anspruch belegen, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. Nichts liegt da näher, als die Reparaturrechnung vorzulegen.

Andererseits: Wenn die Versicherung einmal in Besitz dieser Rechnung ist, ist alles zu spät; Sie können dann nur noch die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten beanspruchen (und nicht mehr die im Gutachten geschätzten).

Wenn Sie die Mietwagenkosten geltend machen, stellen unseriöse Versicherungen manchmal diese Falle, um sich so in Besitz der Rechnung zu bringen. Dabei können Sie den Reparaturnachweis auch z. B. durch eine Bescheinigung (nicht Rechnung!) der Reparaturwerkstatt, durch ein Nachbesichtigungsgutachten des Sachverständigen oder durch die Vorlage von Fotos des reparierten Fahrzeugs erbringen.

Fotobeleg ×

Wenn Sie die Reparatur durch ein Foto belegen wollen, halten Sie eine Tageszeitung mit gut lesbarer Schlagzeile ins Bild. Die Schlagzeile dient als Nachweis dafür, dass das Foto nach dem Unfall gemacht wurde und der Schaden also repariert wurde. Reicht der regulierenden Versicherung das Foto allein nicht, so sollte ein Zeuge eine Bestätigung darüber ausstellen, dass das Fahrzeug durch wen wann repariert wurde.

Auto noch fahrbereit ×

Wenn das Fahrzeug zwar beschädigt, aber immer noch fahrbereit ist, dürfen Sie solange kein Fahrzeug anmieten, bis Sie das Fahrzeug tatsächlich in Reparatur geben. Entscheiden Sie sich für eine Neuanschaffung, stehen Ihnen in diesem Fall gar keine Mietwagenkosten zu, weil Sie ja Ihren alten, fahrbereiten Wagen nutzen können, bis der neue in der Garage steht.

Weniger als 30 km ×

Ein Anspruch auf einen Mietwagen besteht regelmäßig nur dann, wenn die tägliche Fahrstrecke mehr als ca. 30 km beträgt. Benötigt Sie den Mietwagen nur für wenige Kilometer Wegstrecke, dann kann die Versicherung die Erstattung der Mietwagenkosten verweigern, weil die Inanspruchnahme eines Taxis wesentlich billiger gewesen wäre.

Mehr als 3 Tage ×

In der Regel sind Sie (wegen Ihrer Pflicht zur Schadensminderung) angehalten, nicht den erstbesten Vermieter zu wählen, sondern sich nach preiswerten Mietfahrzeugen umzusehen. Bei bis zu 3 Tagen Mietdauer genügt es jedoch, dass Sie sich die Angebote von 2 Vermietern einholen und dann den günstigeren wählen.

Bei längerer Anmietdauer kann von Ihnen jedoch erwartet werden, dass Sie in den ersten Tagen der Mietdauer weitere Preisvergleiche anstellen und eventuell das Mietfahrzeug wechseln. Jedoch müssen Sie auch dann keine umfangreiche Marktforschung betreiben.

Beachten Sie auch, dass Sie nur für die Zeit die Kosten eines Mietfahrzeugs ersetzt verlangen können, in der das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde; die obere Grenze wird dabei die vom Gutachter geschätzte Reparaturdauer sein.

Wenn Sie sich wegen eines Totalschadens ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen, wird Ihnen hierfür maximal eine Zeit von 3 Wochen zugebilligt; in der Regel ergibt sich aber auch die notwendige Dauer der Wiederbeschaffung aus dem Gutachten - dann ist die dort angegebene Zeit maßgebend. Anderes kann bei sehr seltenen Fahrzeugen oder Oldtimern gelten, die nicht ohne weiteres innerhalb dieses Zeitraums zu beschaffen sind.

Wenn Sie kurze Zeit nach dem Unfall längere Zeit verreisen wollten (z. B. Urlaub) und daher keine Zeit haben, die Reparatur des Fahrzeugs abzuwarten bzw. sich ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, dürfen Sie sich im Prinzip für die gesamte Dauer der Reise ein Fahrzeug mieten. Hier sollten Sie jedoch sehr vorsichtig sein, d. h. sich wirklich ernsthaft und nachweisbar um einen preisgünstigen Mietwagen-Tarif bemühen und zudem schlüssig belegen können, dass Sie tatsächlich verreisen mussten und damit nicht warten konnten.

Auto mit höherer Klasse ×

Wenn Sie das Fahrzeug einer höheren Klasse anmieten, bekommen Sie nur die Kosten ersetzt, die für ein Fahrzeug der gleichen Klasse entstanden wären.

Außerdem: Wenn Sie ein Fahrzeug mieten, dass der gleichen oder gar einer höheren Klasse angehört wie Ihr beschädigtes Fahrzeug, wird Ihnen die Versicherung von den zu ersetzenden Mietwagenkosten regelmäßig etwa 15 % abziehen. Das Argument der Versicherungen ist dabei, dass Sie sich den Verschleiß Ihres eigenen Kfz sparen (und durch die Anmietung eines Fahrzeugs nicht besser dastehen sollen als wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug gefahren wären). Was ist mit Klasse gemeint?

Dieser Abzug fällt jedoch im Einzugsbereich einiger Amts- bzw. Landgerichte Deutschlands weg, wenn Sie sich ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse nehmen. Bitten Sie daher am besten den Vermieter, Ihnen ein Fahrzeug zu geben, das in einer niedrigeren Klasse eingestuft ist als ihr beschädigtes.

Fahrzeugklasse ×

Die gängigen Fahrzeugtypen sind in verschiedene Größenklassen (A bis L) eingeteilt, die für die Höhe der Nutzungsausfall-Entschädigung maßgebend sind. Einen Überblick gibt die Tabelle unten. Sie können es sich aber auch einfach machen und Ihren Kfz-Vermieter befragen, zu welcher Klasse Ihr beschädigtes Fahrzeug gehört.

Tabelle zur Höhe der Nutzungsausfall- Entschädigung pro Ausfalltag (in Klammern: für Motorräder und -roller), gültig für die Jahre 2009 und 2010

Gruppe A (bis 30 kW): 23 € (10 €) [Pkw bis 31. Dezember 2008: 27 €]
z. B. Citroën C 1, Fiat Panda, Peugeot 107, Toyota Aygo, VW Fox
Gruppe B (bis 45 kW): 29 € (15 €)
z. B. Citroën C 2, Fiat Punto, Ford Ka, Mazda 2, Nissan Micra, Opel Agila, Opel Corsa, Peugeot 206, Renault Clio, Seat Cordoba, Seat Ibiza, Skoda Fabia, Smart, Toyota Yaris, VW Fox Diesel, VW Polo
Gruppe C (bis 60 kW): 35 € (18 €)
z. B. Citroën C 3, Fiat Idea, Fiat Stilo, Ford Fiesta, Ford Fusion, Honda Jazz, Mazda 3, Mini One, Nissan Almera, Renault Modus, VW Caddy, VW Polo Diesel
Gruppe D (bis 75 kW): 38 € (18 €)
z. B. Alfa 147, Audi A 2, Citroën C 4, Ford Focus, Ford Streetka, Honda Civic, Mercedes A-Klasse, Mini Cooper, Nissan Almera Diesel, Opel Astra, Opel Meriva, Opel Tigra, Peugeot 307, Renault Mégane, Seat Altea, Skoda Octavia, VW Golf
Gruppe E (bis 90 kW): 43 € (26 €)
z. B. Alfa 156, Audi A 3, BMW 1er, Chrysler PT Cruiser, Citroën C 5, Fiat Croma, Fiat Multipla, Ford C-Max, Ford Focus Diesel, Ford Mondeo, Honda Accord, Honda FR-V, Mazda 5, Mazda 6, Mazda MX 5, Mercedes B-Klasse, Mercedes Vaneo, Mitsubishi Grandis, Mitsubishi Outlander, Nissan Almera Tino, Opel Vectra, Opel Zafira, Renault Scénic, Seat Toledo, Skoda Superb, Toyota Avensis, Volvo S 40, VW Golf Diesel, VW Passat, VW Touran
Gruppe F (bis 105 kW): 50 € (31 €)
z. B. Alfa GT, Audi A 4, BMW 1er Diesel, Chrysler PT Cruiser Diesel, Ford C-Max Diesel, Ford Mondeo Diesel, Honda CR-V, Mazda MPV, Mazda RX 8, Mercedes C-Klasse, Nissan Primera, Opel Signum, Peugeot 407, Renault Laguna, Toyota RAV 4, VW Passat Diesel, VW Touran Diesel, VW Transporter
Gruppe G (bis 120 kW): 59 € (46 €)
z. B. BMW 3er, Citroën C 8, Fiat Ulysse, Ford Galaxy, Mercedes SLK-Klasse, Peugeot 807, Renault Espace, Seat Alhambra, Toyota Previa, Volvo S 60, VW Caravelle, VW Multivan, VW Sharan
Gruppe H (bis 135 kW): 65 € (56 €)
z. B. Audi A 6, BMW 3er Diesel, BMW 5er, BMW X 3, Mercedes CLK-Klasse, Mercedes E-Klasse, Mercedes Viano, Nissan 350 Z, Nissan Patrol, Peugeot 607, Renault Vel Satis, Volvo S 80
Gruppe J (bis 150 kW): 79 € (66 €)
z. B. BMW 5er Diesel, BMW X 5, Lexus RX, Mercedes CLS-Klasse, Mercedes G-Klasse, Mercedes ML-Klasse, Nissan Murano, Porsche Boxster, Porsche Cayenne, Volvo XC 90, VW Touareg
Gruppe K (bis 200 kW): 119 € (-) [Pkw bis 31. Dezember 2008: 91 €]
z. B. Audi A 8, BMW 7er, Mercedes S-Klasse, Mercedes SL-Klasse, VW Phaeton
Gruppe L (über 200 kW): 175 € (-) [Pkw bis 31. Dezember 2008: 99 €]
z. B. Maserati Quattroporte, Mercedes CL-Klasse, Porsche 911
Auto vom Bekannten ×

Selbst dann, wenn Sie sich ein Fahrzeug bei einem Freund oder Bekannten mieten, bekommen Sie die Kosten ersetzt - allerdings maximal in Höhe von 50 % der tariflichen Mietwagenkosten. Wenn das geliehene Fahrzeug zudem zu einer höheren oder der gleichen Klasse gehört, werden Sie sich außerdem noch bis zu 15 % Abzug (ersparte Aufwendungen) anrechnen lassen müssen. Da kommen Sie bestimmt günstiger, wenn Sie sich den Nutzungsausfall statt der Mietwagenkosten ersetzen lassen.

Vollkasko ×

Wenn Sie den Mietwagen vollkasko- versichern, bekommen Sie die insoweit entstandenen Kosten nur dann ersetzt, wenn ihr eigenes Fahrzeug ebenfalls vollkaskoversichert ist.

Überlegungszeit ×

Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, brauchen Sie natürlich eine gewisse Zeit, bis Sie sich entscheiden, was Sie tun. Zunächst müssen Sie vielleicht ein Gutachten einholen, anhand dessen sich feststellen lässt, ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht.

Liegt ein Totalschaden vor, können Sie Ihr Fahrzeug unter gewissen Umständen doch reparieren lassen. Auch darüber müssen Sie wieder nachdenken. Vielleicht entschließen Sie sich auch, die Fahrzeugreste zu verschrotten oder zu verkaufen - wieder eine ganz schwere Entscheidung.

Sie sind nicht verpflichtet, schnell zu schießen. Sie haben Anspruch darauf, sich die Sache gut zu überlegen. Und das kann durchaus schon mal eine Woche dauern, vielleicht sogar 10 Tage. Und während dieser Zeit passiert mit Ihrem beschädigten Fahrzeug gar nichts; dennoch benötigen Sie wahrscheinlich ein Mietfahrzeug.