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Entsorgungskosten nach Totalschaden

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nur noch Schrott ist und auch keinen Restwert mehr hat, werden Sie für die Verschrottung bzw. Entsorgung zwischen 100 und 400 € aufbringen müssen, was aber nicht tragisch ist, denn auch diese Kosten werden von der Versicherung (allerdings nur gegen Nachweis) ersetzt.

 

 

Kamrath & Säverin, Rechtsanwälte

Anschrift:
Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)
Tel: 030-44039523
Fax: 030-44039524
 
Internet:
www.anwalt-berlin.de
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...nach dem Unfall:

Holen Sie erst unabhängigen Rat ein! Informieren Sie die Versicherungen erst 2 oder 3 Tage nach dem Unfall!

Überlassen Sie die Regulierung des Unfalls nur Ihrem Arzt, Ihrem Rechtsanwalt und Ihrer Werkstatt - in dieser Reihenfolge!