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Bußgeld- und Punktekatalog (Auszug)

Bei diesem Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog handelt es sich nicht um den amtlichen Text. Es werden lediglich die häufigsten Tatbestände übersichtlich zusammengefasst.

Stand: 01. 02. 2009

Geschwindigkeit  -  Vorfahrt/Vorfahrtszeichen  -  Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug  -  Abbiegen  - Autobahn  -  Rote Ampel  -  Grünpfeil  -  Fußgängerüberweg  -  Punkteregelung bei Fahrerflucht  -  Überholen  -  Fahrzeugmängel  -  Handyverbot  -  Sonstige Verkehrsverstöße  -  Alkohol
 

Geschwindigkeit

Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen  (z. B. Nebel oder Glatteis) Euro
 
100
Punkte
 
3
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:
  Euro Punkte Fahrverbot/ Monat(e)
in km/h innerorts außerorts innerorts außerorts innerorts außerorts
bis 10 15 10        
11-15 25 20        
16-20 35 30        
21-25 80 70 1 1    
26-30 100 80 3 3    
31-40 160 120 3 3 1  
41-50 200 160 4 3 1 1
51-60 280 240 4 4 2 1
61-70 480 440 4 4 3 2
über 70 680 600 4 4 3 3

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Vorfahrt/Vorfahrtszeichen

Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot/ Monat
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 100 3  
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 75 3  
Stopschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 100 3  
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet 80 3  
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht bei Annäherung eines Schienenfahrzeugs überquert 80 3  
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht bei roten oder gelben Lichtzeichen oder bei sich senkenden oder geschlossenen Schranken überquert 240 4 1

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Nichteinhalten des Abstandes von
einem vorausfahrenden Fahrzeug

Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot/ Monat
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als  
   5/10 des halben Tachowertes 75 1  
   4/10 des halben Tachowertes 100 2  
   3/10 des halben Tachowertes 160 3 1 *)
   2/10 des halben Tachowertes 240 4 2 *)
   1/10 des halben Tachowertes 320 4 3 *)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als  
   5/10 des halben Tachowertes 100 2  
   4/10 des halben Tachowertes 180 3  
   3/10 des halben Tachowertes 240 4 1
   2/10 des halben Tachowertes 320 4 2
   1/10 des halben Tachowertes 400 4 3
*) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

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Abbiegen

Tatbestand Euro Punkte
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet 70 1
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet   70 2
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 70 2
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 2

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Autobahn

Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot/ Monat
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren  
   in einer Ein- oder Ausfahrt 75 4  
   auf Nebenfahrbahn oder Seiten-
   streifen
130 4  
   auf durchgehender Fahrbahn 200 4 1
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 2  
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt 70 2  

 

Straftat Punkte Freiheitsstrafe/ Geldstrafe/ Fahrverbot
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. 7 Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis

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Rote Ampel

Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot/ Monat
Ampel bei "Rot" überfahren 90 3  
Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung 200 4 1
Ampel bei "Rot" überfahren mit Sachbeschädigung 240 4 1
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren 200 4 1
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung überfahren 320 4 1
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Sachbeschädigung überfahren 360 4 1

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Grünpfeil

Tatbestand Euro Punkte
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 70 3
Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet, Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten 100 3
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 100 3
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet 150 3

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Fußgängerüberweg

Tatbestand Euro Punkte
An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 80 4

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Punkteregelung bei Fahrerflucht

Tatbestand Punkte
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) 5
Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7

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Überholen

Tatbestand Euro Punkte Fahrverbot/ Monat
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) 70 1  
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 2  
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt 100 3  
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage 100 3  
und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt 150 4  
mit Gefährdung 250 4 1
mit Sachbeschädigung 300 4 1

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Fahrzeugmängel

Tatbestand Euro Punkte
Fahrzeugmängel  
   Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit
   abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen
50 3
   oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet
   oder zugelassen
75 3
   Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand
   (z. B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb
   genommen
90 3
   oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet
   oder zugelassen
135 3

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Handyverbot

Tatbestand Euro Punkte
Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt:    
   als Kraftfahrzeugführer 40 1
   als Radfahrer 25  

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Sonstige Verkehrsverstöße

Tatbestand Euro Punkte
Gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen  
   bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden,
   an Kuppen, in Kurven oder bei Unüber-
   sichtlichkeit und dadurch einen anderen
   gefährdet
80 2
   auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und
   dadurch einen anderen behindert
80 1

 

Tatbestand Euro Punkte
Sonntagsfahrverbot für LKW:  
   Verbotswidrig an einem Sonntag oder
   Feiertag gefahren
40 1
   Als Halter das verbotswidrige Fahren an
   einem Sonntag oder Feiertag angeordnet
200 1

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Alkohol

Alkohol im Blut (Promille) keine Anzeichen von Fahrunsicherheit Anzeichen von Fahrunsicherheit Verursachung eines Unfalls
ab 0,3   7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
ab 0,5 4 Punkte, bis 3000 Euro, bis 3 Monate Fahrverbot 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
ab 1,1 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis

 
Für Fahranfänger:

Tatbestand Euro Punkte
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. 250 2

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Säverin & Kamrath , Rechtsanwälte

Anschrift:
Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)
Tel: 030-44039523
Fax: 030-44039524
 
Internet:
www.anwalt-berlin.de
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